Neuesten Nachrichten


Interaktive Widgets:




Warum "Ohne GVO" auf der Verpackung nicht das bedeutet, was Sie denkenWarum "Ohne GVO" auf der Verpackung nicht das bedeutet, was Sie denkenWarum "Ohne GVO" auf der Verpackung nicht das bedeutet, was Sie denkenWarum "Ohne GVO" auf der Verpackung nicht das bedeutet, was Sie denkenWarum "Ohne GVO" auf der Verpackung nicht das bedeutet, was Sie denken


Datum: 8. AUG 26 - GESUND-&SCHÖNHEIT
Warum "Ohne GVO" auf der Verpackung nicht das bedeutet, was Sie denken
>Über drei Viertel des weltweiten Sojas gilt heute als gentechnisch verändert – und trotzdem tappen viele Verbraucher bei der Etikettenlektüre im Dunkeln. Drei Dinge, die beim nächsten Einkauf helfen können, bewusster zu wählen.

Können Sie sich vorstellen, dass ein Etikett mit der Aufschrift "ohne Gentechnik" nicht zwangsläufig bedeutet, dass keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten sind? Genau das überrascht viele Menschen beim Griff ins Supermarktregal.



Eine Leserin berichtete uns kürzlich, wie sie nach Jahren des bewussten Einkaufens zufällig entdeckte, dass ihr vermeintlich "reines" Lieblingsprodukt laut EU-Kennzeichnungsregeln durchaus geringe Spuren gentechnisch veränderter Organismen enthalten durfte – völlig legal, aber für sie überraschend. Diese Erfahrung ist kein Einzelfall: Studien zeigen, dass die Kennzeichnungsregeln bei GVO-Lebensmitteln in der EU deutlich komplexer sind, als es der erste Blick aufs Etikett vermuten lässt.



Was steckt eigentlich hinter Gentechnik im Essen?


Die Wissenschaft konnte bislang nicht eindeutig belegen, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel grundsätzlich gesundheitsschädlich sind – und nach aktuellem Forschungsstand dürfte sich daran auf absehbare Zeit wenig ändern. Ein Punkt gilt allerdings als gut dokumentiert: Wird bei der Genveränderung Erbgut aus einem bekannten Allergie-Auslöser übertragen, kann dadurch theoretisch auch dessen allergenes Potenzial mit übertragen werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass neue GVO-Produkte vor der Zulassung auf mögliche allergene Eigenschaften geprüft werden sollten – ein Grund, warum etwa ein früher diskutiertes Soja-Projekt mit einem Paranuss-Gen aus genau diesem Grund nie auf den Markt kam.



Forscher verändern das Erbgut von Nutzpflanzen meist mit einem klaren Ziel: widerstandsfähigere Sorten, die Krankheiten und Schädlingen besser trotzen, schneller wachsen und höhere Erträge liefern. Wie stark sich das inzwischen ausgewirkt hat, zeigen Schätzungen verschiedener Organisationen: Je nach Quelle liegt der GVO-Anteil bei Soja weltweit zwischen rund 77 und über 90 Prozent, bei Baumwolle wird ebenfalls von einem hohen Anteil ausgegangen (GLOBAL 2000, Umweltinstitut München / keine-gentechnik.de). Vollkommen unberührte, "klassische" Sorten werden bei manchen Kulturpflanzen dadurch zunehmend zur Ausnahme.



Drei Dinge, die sich zu wissen lohnen



1. Es betrifft längst nicht nur Gemüse


Wer glaubt, GVO-Themen beträfen nur frisches Obst und Gemüse, irrt. Bei tierischen Produkten spielt vor allem eine Rolle, womit die Tiere gefüttert wurden – und ein Großteil des weltweit angebauten Gentechnik-Sojas landet genau dort: im Futtertrog. Rückstände beziehungsweise Ausgangsstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen können sich außerdem in verarbeiteten Produkten wiederfinden: in Fertiggerichten, Fast Food, Saucen, Getränken, Sirupen, Mehl und teilweise auch in Nahrungsergänzungsmitteln. Genauere Hintergründe liefert etwa transGEN, ein von der Bundesregierung unterstütztes Informationsportal.



2. Am Aussehen lässt sich nichts sicher ablesen


Ein weit verbreiteter Irrglaube: Gentechnisch veränderte Lebensmittel seien allein am makellosen Aussehen oder daran zu erkennen, dass Insekten sie angeblich meiden. Beides stimmt so nicht – seriöse Verbraucherorganisationen betonen ausdrücklich, dass sich ein gentechnisch verändertes Lebensmittel mit bloßem Auge nicht erkennen lässt (Verbraucherzentrale). Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Optik oder Bauchgefühl, sondern ausschließlich auf die Kennzeichnung – dazu gleich mehr.



3. Was auf dem Etikett wirklich steht – und was nicht


Ein Produkt mit dem Hinweis "ohne GVO" oder "ohne Gentechnik" bedeutet nicht automatisch, dass es zu 100 Prozent frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen ist. Nach EU-Recht müssen Lebensmittel erst ab einem GVO-Anteil von über 0,9 Prozent pro Zutat als "genetisch verändert" gekennzeichnet werden – liegt der zufällige, technisch unvermeidbare Anteil darunter, entfällt die Kennzeichnungspflicht (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Das strengere deutsche Siegel "Ohne Gentechnik" geht deutlich weiter, schließt aber laut Verbraucherzentrale ebenfalls nicht jede Grauzone vollständig aus. Wer möglichst wenig Berührung mit Gentechnik im Essen möchte, ist mit Bio-Produkten oder gezielt mit dem "Ohne Gentechnik"-Siegel am ehesten auf der sicheren Seite – eine hundertprozentige Garantie gibt es bei komplexen, verarbeiteten Lebensmitteln aber selten.



Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ernährungsmedizinische Beratung. Bei bekannten Lebensmittelallergien sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Arzt oder Allergologen.


 
Gentechnisch veränderte Lebensmittel
 
Kennzeichnung von GVO-Produkten
 
Lebensmittel ohne Gentechnik
 
EU-Kennzeichnungsregeln für GVO
 
Risiken von GVO-Lebensmitteln
 





Rundum gesund - RSS
Copyright (c)
Rundgesund.com
Februar 2015
π Kontakt:
info@rundgesund.com
Über uns   |   Facebook Rundum Gesund - Seitenanfang